Pressemitteilung: ZDS zum Ende der Sonderstellung für Containerlinien im Kartellrecht

Benachteiligung von Hafen- und Speditionsunternehmen gegenüber Seeschifffahrtsallianzen im Wettbewerbsrecht beendet. Morgen (25.04.2024) läuft eine Ausnahme des EU-Kartellrechts aus, die Linienschifffahrtsunternehmen ausdrücklich Sonderprivilegien eingeräumt hat. Unter der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien durften an sich miteinander konkurrierende Linien Absprachen treffen, welche Schiffe wie häufig welche Häfen und Umschlagbetriebe anlaufen. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Verordnung nicht erneut zu verlängern. (....)

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Quelle: ZDS Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V.

Schlagwörter: ZDS Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V., Ende der Sonderstellung für Containerlinien, Kartellrecht, Benachteiligung von Hafen- und Speditionsunternehmen, Seeschifffahrtsallianzen, Wettbewerbsrecht, Linienschifffahrtsunternehmen, Sonderprivilegien, Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien, Umschlagbetriebe, Europäischen Kommission

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur